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Datenschutzrecht

Sobald Forschende mit personenbezogenen Daten von Teilnehmer*innen an Forschungsprojekten (z.B. von Beforschten, Interviewpartner*innen und Informant*innen) arbeiten, greift das Datenschutzrecht.
Der Datenschutz umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen. Der Datenschutz stellt sicher, dass personenbezogene Daten von den Personen, die sie verarbeiten, sicher und angemessen behandelt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage benötigt.

In Deutschland ist die gemeinsame europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden und hat Vorrang vor nationalen Gesetzen. Die DSGVO beinhaltet jedoch sogenannte Öffnungsklauseln, die den europäischen Mitgliedstaaten für bestimmte Bereiche Gestaltungsspielräume zugestehen. Zusätzlich können deshalb je nach Forschungseinrichtung und Forschungsvorhaben punktuell Fragen im Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) bzw. im Landesrecht normiert sein.
Für die brandenburgischen Hochschulen als öffentliche Einrichtungen des Landes gilt entsprechend das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Relevante Rechtstexte und Leitlinien
Literatur und Links