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Nutzungsrechte und Lizenzen

Anders als im anglo-amerikanischen Copyright sind Urheberrechte in Deutschland nicht übertragbar. Der*die Urheber*in kann einer anderen Person jedoch die Nutzungsrechte an den geschaffenen Werken einräumen. Dies geschieht meistens in Form von Lizenzen.

Die Entscheidung, welche Forschungsdaten tatsächlich unter urheberrechtlichen Schutz fallen und damit über Lizenzen rechtswirksam geschützt werden können, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung. Auch dienst- und arbeitsrechtliche Dimensionen können eine Rolle spielen. Denn auch wenn das Urheberrecht an den Daten bei den Forschenden liegt, können die Nutzungsrechte an den Daten bei der arbeitgebenden Hochschule oder Forschungseinrichtung liegen.
Die Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis zur DFG geben an, dass die Nutzung der Daten vorrangig den sie erhebenden Wissenschaftler*innen zukommen soll (DFG-Kodex, Leitlinie 10).

In der wissenschaftlichen Praxis sind Nutzungsrechte bzw. Lizenzen für Forschende in zweierlei Hinsicht wichtig: bei der Nachnutzung von Daten anderer Forschender und bei der Veröffentlichung der eigenen Forschungsdaten.

Relevante Rechtstexte und Leitlinien
Literatur und Links