Recht und Ethik im FDM
Kooperationen
Sind an einem Forschungsprojekt mehrere Personen, Einrichtungen oder Institutionen beteiligt, sollten verschiedene Fragen zum Umgang mit Forschungsdaten möglichst frühzeitig geklärt werden, z.B. wem gemeinsam geschaffene urheberrechtliche Werke gehören, oder wer für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
In einem gemeinsamen Datenmanagementplan legen die Projektpartner Vorgaben für gutes Forschungsdatenmanagement sowie die gemeinsame und arbeitsteilige Erhebung, Verarbeitung der Forschungsdaten und ggf. ihre Verwertung und Veröffentlichung fest.
Besteht eine gemeinsame Urheberschaft, betrifft die Zusammenarbeit Aspekte der Geheimhaltung, der praktischen Anwendung oder besteht Dual Use-Potential, sollte die Vereinbarung in Form eines Kooperationsvertrages getroffen werden. Dies gilt insbesondere, wenn für die beteiligten Einrichtungen verschiedene Rechtsgrundlagen etwa im Urheber- oder Datenschutzrecht gelten, so wie es bei internationalen Kooperationen der Fall ist.
Kooperationsverträge müssen jeweils im Einzelfall juristisch geprüft und festgelegt werden.
Relevante Rechtstexte und Leitlinien
- Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG): Link BbgDSG
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Link BDSG | Download BDSG
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / General Data Protection Regulation: Link DSGVO | Download DSGVO
- DFG: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) / Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct: Link DFG-Kodex | Download DFG-Kodex
- Urheberrechtsgesetz (UrhG): Link UrhG | Download UrhG
Literatur und Links
- Baumann, Paul, Philipp Krahn und Anne Lauber-Rönsberg (2018): Gutachten zu den rechtlichen Aspekten des Forschungsdatenmanagements im Rahmen des DataJus-Projektes. Kurzfassung. URL: https://tu-dresden.de/gsw/jura/igewem/jfbimd13/ressourcen/dateien/publikationen/DataJus_Zusammenfassung_Gutachten_12-07-18.pdf (zuletzt geprüft: 29.08.2025).
