Im Allgemeinen ist für Forschungsprojekte ein Ethikvotum erforderlich, wenn Untersuchungen am Menschen, an vom Menschen entnommenem Material oder mit identifizierbaren Daten durchgeführt werden oder wenn Untersuchungen Versuche an Tieren beinhalten. Dies gilt insbesondere, wenn sensible Daten erhoben werden und/oder Forschende mit vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten.
Diese allgemeinen Richtlinien werden von den einzelnen Hochschulen und Fachverbänden teilweise noch genauer ausdifferenziert. Auch Fördergeber, Verlage und Zeitschriften verfügen zum Teil über spezifische Vorgaben, wann ein Ethikvotum für die Drittmittelantragstellung bzw. für eine Veröffentlichung erforderlich ist.
Forschende sollten sich daher möglichst frühzeitig im Forschungsprozess über die unterschiedlichen Vorgaben und Empfehlungen informieren. Auch hierbei kann die Ethikkommission der eigenen Einrichtung beratend unterstützen.
Ein Antrag auf ein Ethikvotum muss schriftlich gestellt werden; das Votum wird ebenfalls schriftlich mitgeteilt.
Im Allgemeinen stellt die Ethikkommission ein Antragsformular zur Verfügung. Das Formular fragt eine allgemeine Projektbeschreibung und die am Forschungsprozess beteiligten Personen ab und führt mittels Fragen durch die forschungsethische Abwägung des Forschungsdesigns. Häufig wird auch eine Vorlage für eine informierte Einwilligungserklärung zur Verfügung gestellt, die ausgefüllt mit dem Antragsformular eingereicht werden muss.
Die Formulare können bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Planungsphase helfen, das Forschungsdesign mit Blick auf die ethische Aspekten zu prüfen.
Es ist je nach Hochschule und Ethikkommission unterschiedlich, ob die Antragsunterlagen, Details für das Antragsverfahren und Fristen direkt online verfügbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist oder Fragen zum Verfahren bestehen, empfiehlt es sich, frühzeitig die Ethikkommission zu kontaktieren.