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Ethikkommissionen

Ethikkommissionen unterstützen die Wissenschaftler*innen beratend in der Risikoabwägung und -minimierung ihrer Forschung und bestätigen mit der Vergabe von Ethikvoten ein forschungsethisch korrektes Vorgehen gegenüber Forschungspartner*innen, Fördergebern und Publikationsorganen.

In Übereinstimmung mit dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) haben alle brandenburgischen Hochschulen eine Ethikkommission mit internen und externen Mitgliedern eingerichtet: „Die Ethikkommission befasst sich insbesondere mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen sowie an Tieren und gibt dazu Empfehlungen ab“ (§ 70 Abs. 3 BbgHG).
Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und verschiedene Fachgesellschaften verfügen über Ethikkommissionen. An großen Hochschulen haben Fakultäten und Fachbereiche zum Teil eigene Ethikkommissionen.

Auf Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina setzen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zudem zunehmend auch Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) ein, um Wissenschaftler*innen spezifisch bei der Abwägung des Dual Use-Potentials ihrer Forschungsdaten und -ergebnisse zu unterstützen. Alternativ können sich Forschende auch hierzu an die allgemeinen Ethikkommissionen wenden.

Die forschungsethische Verantwortung liegt bei den Forschenden. Sie sind verpflichtet, sich selbstständig zu informieren und allgemeine wie fachspezifische Vorgaben zu erfüllen.

Relevante Rechtstexte und Leitlinien
  • Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG):   Link BbgHG
Literatur und Links