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Kooperationen

Sind an einem Forschungsprojekt mehrere Personen, Einrichtungen oder Institutionen beteiligt, sollten verschiedene Fragen zum Umgang mit Forschungsdaten möglichst frühzeitig geklärt werden, z.B. wem gemeinsam geschaffene urheberrechtliche Werke gehören, oder wer für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist.

In einem gemeinsamen Datenmanagementplan legen die Projektpartner Vorgaben für gutes Forschungsdatenmanagement sowie die gemeinsame und arbeitsteilige Erhebung, Verarbeitung der Forschungsdaten und ggf. ihre Verwertung und Veröffentlichung fest.

Besteht eine gemeinsame Urheberschaft, betrifft die Zusammenarbeit Aspekte der Geheimhaltung, der praktischen Anwendung oder besteht Dual Use-Potential, sollte die Vereinbarung in Form eines Kooperationsvertrages getroffen werden. Dies gilt insbesondere, wenn für die beteiligten Einrichtungen verschiedene Rechtsgrundlagen etwa im Urheber- oder Datenschutzrecht gelten, so wie es bei internationalen Kooperationen der Fall ist.
Kooperationsverträge müssen jeweils im Einzelfall juristisch geprüft und festgelegt werden.

Relevante Rechtstexte und Leitlinien
Literatur und Links