Vor dem Teilen bzw. der Veröffentlichung eigener Daten sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Wissenschaftler*innen müssen sicherstellen, dass durch die Publikation keine Rechte Dritter verletzt werden.
Handelt es sich bei den Forschungsdaten um personenbezogene oder sensible Daten, ist zu prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt, die Daten anonymisiert oder zumindest pseudonymisiert sind und ob eine entsprechende informierte Einwilligung von Teilnehmer*innen an Forschungsprojekten (z.B. Beforschte, Interviewpartner*innen und Informant*innen) vorliegt.
Forschungsethisch ist abzuwägen, ob eine Veröffentlichung der Daten negative Folgen bzw. Risiken für die Teilnehmer*innen haben könnte. Fördergeber, Verlage, (Data) Journals und Datenrepositorien verlangen hier in der Regel ein Ethikvotum.
Vor einer Weitergabe oder Veröffentlichung von Forschungsdaten muss zudem geprüft werden, ob die Daten unter eine Geheimhaltungsvereinbarung fallen oder ein Potential für Dual Use bergen. Ist geplant, ein Patent anzumelden, ist von der Veröffentlichung von Forschungsdaten, die die zu patentierende Erfindung beschreiben, abzusehen.
In Kooperationsprojekten ist zu beachten, dass die beteiligten Forschenden unter Umständen eine gemeinsame Urheberschaft besitzen und entsprechend auch nur gemeinsam über die Nutzung der Daten entscheiden können.