Skip to content
Zum FDM-Dienst RDMO-BB

Erklärung zur Barrierefreiheit – Research Data Management Organiser Brandenburg (RDMO-BB)

Die Universität Potsdam setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung Research Data Management Organiser Brandenburg (RDMO-BB)https://rdmo.fdm-bb.de/ – der Universität Potsdam.


RDMO-BB ist ein Webangebot das Metadaten zu Ressourcen strukturiert beschreibt.
Dadurch lassen sich Inhalte wie Dokumente, Bilder oder Dienste erfassen, finden und verstehen.
Diese Metadaten ermöglichen eine effiziente Suche, bessere Auffindbarkeit und einfache Nutzung durch Nutzer.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Web-Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie
der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA.
Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Universität Potsdam ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Digitale Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Innerhalb der Einrichtung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten

Konformitätsstatus

Der Webdienst ist mit den Vorgaben der EN 301 549 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung nach EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) – BITV 2.0

Erstellungsdatum: 23. September 2025
Letzte Überprüfung: 19. September 2025

Unterstützung für Studierende und Beschäftigte

Standard und Konformität zum Aktuellen Stand der Prüfung

Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • WCAG 2.1 Level AA

Status der Inhaltskonformität:

  • Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Begründung:
Als Universität verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt und betreiben komplexe zentrale Webanwendungen mit vielen Beteiligten. Der Webauftritt und die zentralen Webanwendungen wurden vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit.
Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen (beispielsweise PDF-Dateien) konnten auf Grund der Vielfalt und Komplexität noch nicht vollständig umgestellt werden.

Wir arbeiten daran, die Webinhalte und Dokumente barrierefrei anzubieten.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Die Bewertung einer Anforderung der EN 301 549 erfolgt anhand folgender Abkürzungen:

  • B – Die Anforderung ist bestanden.
  • TB – Die Anforderungen ist teilweise bestanden.
  • NB – Die Anforderung ist nicht bestanden.
  • NA – Die Anforderung ist nicht anwendbar.
  • NG – Die Anforderung wurde nicht geprüft. 

Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten sind die Bestandenen und nicht Anwendbaren Anforderungen nicht in der Übersicht aufgeführt.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1 – Web Content):

Nr. Prüfschritt Nr. der Anforderung Beschreibung der Anforderung Bewertung
47 Anpassbar 9.1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar NB
48 Anpassbar 9.1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung TB
52 Unterscheidbar 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend NB
56 Unterscheidbar 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend NB
58 Unterscheidbar 9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar NB
68 Navigierbar 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte NB
71 Navigierbar 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich NB
72 Eingabemodalitäten 9.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten NB
82 Hilfestellung bei der Eingabe 9.3.3.1 Fehlererkennung NB
83 Hilfestellung bei der Eingabe 9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden NB
86 Kompatibel 9.4.1.1 Korrekte Syntax TB
88 Kompatibel 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar NB

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA Version 2021.3.5 (Screenreader)

Bewertungsmethoden

Die Universität Potsdam hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback-Mechanismus

Sie können uns bestehende Mängel zur Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit mitteilen. Informationen, die nicht barrierefrei sind, können Sie barrierefrei anfordern.

Kontakt
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
E-Mail: bitv@uni-potsdam.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Webseite an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Chief Information Officer (CIO)
Dr. Peter Kostädt
E-Mail: cio@uni-potsdam.de

Potsdam, 12.11.2025