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Zum FDM-Dienst RADAR-BB

Nutzungsbedingungen für Datengebende von RADAR-BB – Forschungsdatenrepositorium für Brandenburg

Allgemein

RADAR-BB ist ein über das Internet nutzbarer Dienst für die Archivierung und Publikation von Forschungsdaten. Betreiber von RADAR-BB ist die Universität Potsdam (im Folgenden „wir“ oder „uns“ genannt), auf Basis von Software des FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH.

Mit RADAR-BB können Datengebende (im Folgenden „Sie“ oder „Ihnen“ genannt) Forschungsdaten zu Datenpaketen zusammenstellen, mit Metadaten beschreiben, Archivieren (langfristige Speicherung von 5, 10 oder 15 Jahren) oder durch Publikation öffentlich zugänglich machen. RADAR-BB sichert ausschließlich den physischen Erhalt der Daten („bitstream preservation“).

RADAR-BB kann durch die staatlich forschenden Hochschulen Brandenburgs genutzt werden. Zur Einstellung von Forschungsdaten in RADAR-BB sind Angehörigen der beteiligten Einrichtungen berechtigt. Externe Datengebende können auf Anfrage zugelassen werden. Die Anmeldung erfolgt über den eigenen Institutionsaccount via Shibboleth (DFN-AAI). Interessierte Datengebende wenden sich zur Nutzung von RADAR-BB bitte an die verantwortliche Stelle Ihrer Hochschule (bspw. Bibliothek, FDM-Team, Forschungsservice).

Lizenz

  1. Datengebende räumen uns auf Grundlage der von Ihnen gewählten Lizenz für die Zwecke von RADAR-BB einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den von Ihnen eingestellten Forschungsdaten ein. Ihre Rechte an den Daten werden dadurch nicht berührt.
  2. Sofern die Gewährleistung der langfristigen Archivierung oder der Lesbarkeit es erfordern, ist es uns gestattet, Datenpakete in andere Formate zu konvertieren.
  3. Bei der Archivierung oder Publizierung eines Datenpakets haben Sie die Möglichkeit, eine Lizenz zu wählen, welche die Nutzungsrechte gegenüber Dritten regelt. RADAR-BB bietet dazu verschiedene Lizenzbedingungen. Die Vergabe einer Lizenz hat keine Auswirkungen auf die durch Sie festgelegten Embargofristen.
  4. Die übertragenen Metadaten sind von Ihnen mit einer CC0 1.0 Universell Public Domain Dedication zu versehen und damit zur freien Nutzung durch die Allgemeinheit freizugeben (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de).
  5. Bestehende Rechte der Datengebenden an ihren Forschungsdaten werden stets gewahrt. Insbesondere steht es ihnen frei, ihre Daten an anderer Stelle erneut zu veröffentlichen oder zu archivieren und für weitere Forschungsprojekte zu verwenden.
  6. Datengebende sind berechtigt, nach Ablauf von Fristen ihre Forschungsdaten über RADAR-BB erneut zu archivieren und / oder zu publizieren.
  7. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen von Ihnen gegen uns geltend machen. Eventuelle Kosten, die bei einer Inanspruchnahme entstehen, werden von Ihnen übernommen. Gesetzliche Haftungsprivilegierungen, beispielsweise für Beschäftigte der Universität, bleiben unberührt.

Nutzungshinweise

  1. Die Universität Potsdam ermöglicht Ihnen die Nutzung von RADAR-BB. Mit dem Erhalt der Rolle als Datengeber*in sind Sie berechtigt, Ihre Forschungsdaten in RADAR-BB einzustellen.
  2. Der Dienst darf nur zu Zwecken der Archivierung und / oder Publikation von Forschungsdaten genutzt werden.
  3. Datengeber*innen sind für die Korrektheit der von ihnen eingestellten Forschungsdaten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis selbst verantwortlich.
  4. Die Datengebende sind zur Mitwirkung bei der Abwehr von Gefahren für die Internetanwendung verpflichtet. Dazu zählen unter anderem die Geheimhaltung von Zugangsdaten und die Verwendung sicherer Passwörter sowie die Einhaltung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik auf privaten Endgeräten der Datengebenden. Dies beinhaltet auch, Auffälligkeiten umgehend zu melden. Bei mangelnder Mitwirkung der Datengebenden darf die Universität Potsdam den Zugang zu RADAR-BB beschränken oder Sie in schwerwiegenden Fällen gänzlich von der Nutzung ausschließen.
  5. Personenbezogene Forschungsdaten dürfen Sie nicht in RADAR-BB publizieren, solche Daten müssen Sie vorab anonymisieren. Personenbezogene Forschungsdaten dürfen, wenn eine Einverständniserklärung der betreffenden Personen vorliegt, lediglich archiviert werden.
  6. In RADAR-BB dürfen keine rechtswidrigen Inhalte eingestellt werden. Hierzu gehören z. B. Beleidigung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung. Datengebende stellen sicher, dass die von ihnen bereitgestellten Forschungsdaten nicht gegen geltende Gesetze oder Geheimhaltungsabreden verstoßen.
  7. Datengebende tragen dafür Sorge, dass im Rahmen der Veröffentlichung bzw. der Archivierung ihrer Daten in RADAR-BB Rechte Dritter nicht verletzt werden. Darüber hinaus stellen Datengebende sicher, dass Mitwirkende, Kooperationspartner oder andere Personen mit Rechtspositionen an den Forschungsdaten der Veröffentlichung in RADAR-BB zustimmen bzw. erforderliche Nutzungsrechte übertragen.
  8. Wird die Universität Potsdam auf Rechtsverstöße im Zusammenhang mit einem Datenpaket aufmerksam gemacht, kann es ohne Rücksprache mit Ihnen den Zugriff auf dieses Datenpaket sperren und es gegebenenfalls löschen. Außerdem behält sich die Universität Potsdam vor, den Zugriff von Datengebenden auf RADAR-BB zu sperren, wenn der Dienst entgegen dieser Nutzungshinweise verwendet wird.
  9. Wird die Universität in Zusammenhang mit in RADAR-BB eingestellten Daten von einem Dritten in Anspruch genommen, sind Datengebende verpflichtet, die Universität bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. Insbesondere sind unverzüglich alle zur Abwehr von Ansprüchen notwendigen Informationen und Beweismittel zu übergeben.
  10. Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich für die Erbringung des Dienstes gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, f DSGVO zu Zwecken der Benutzeridentifizierung sowie zur Kontaktaufnahme im Rahmen der Diensterbringung (Einwilligung, Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere Funktionsfähigkeit des Dienstes). Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung von RADAR-BB.
  11. Datengebende sind verpflichtet, der Universität Potsdam Änderungen der hinterlegten Kontaktdaten mitzuteilen.

Pflichten und Haftung der Universität Potsdam

  1. Datengebende haben keinen Rechtsanspruch auf die Verwendung bestimmter Softwaresysteme, Komponenten, Versionen oder Konfigurationen beim Betrieb von RADAR-BB. Technische Entscheidungen, insbesondere die Auswahl von Betriebssystemen, die Beurteilung der Realisierbarkeit von Neuentwicklungen und Maßnahmen zur Serversicherheit werden unter Berücksichtigung rechtlicher Regeln und technischer Standards von der Universität Potsdam getroffen und umgesetzt.
  2. Die Universität Potsdam stellt eine möglichst unterbrechungsfreie Funktionstüchtigkeit von RADAR-BB sicher. Sie ist aber berechtigt, den Zugang zu RADAR-BB bzw. zu einzelnen Datenpaketen zu unterbrechen, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen notwendig wird. Insbesondere ist die Universität Potsdam befugt, den Zugriff auf ein Datenpaket zu sperren und es gegebenenfalls zu löschen, sofern Hinweise auf Rechtsverstöße im Zusammenhang mit diesem Datenpaket vorliegen. Bei einer Sperrung werden nur die Forschungsdaten gesperrt, nicht aber die Metadaten. Diese enthalten einen Hinweis, dass die Daten gesperrt wurden. Vor bewusst herbeigeführten Unterbrechungen der Erreichbarkeit bzw. der Löschung von Datenpaketen ist die Universität Potsdam um Ankündigung bemüht, kann dies jedoch nicht garantieren.
  3. Die Universität Potsdam führt regelmäßige Datensicherungen durch. Art und Häufigkeit wird anhand gängiger sicherheitstechnischer Standards und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien festgelegt. Bei einem Datenverlust bemüht sie sich um Wiederherstellung des letzten gesicherten Systemzustands. Es besteht jedoch kein Anspruch der Datengebende auf die Herbeiführung eines bestimmten gespeicherten Zustands von Datenpaketen.
  4. RADAR-BB ermöglicht im Rahmen des bereitgestellten Speicherkontingents die dauerhafte und unverfälschte Aufbewahrung von Datenpaketen über eine definierte Zeitspanne („Aufbewahrungsfrist“). Der physische Erhalt aller archivierten Datensätze wird, je nach gewählter Aufbewahrungsfrist für mindestens 5, 10 oder 15 Jahre sichergestellt. Für publizierte Datenpakete garantiert RADAR-BB eine tatsächliche Aufbewahrung von mindestens 25 Jahren. RADAR-BB sichert ausschließlich den physischen Erhalt der Daten („bitstream preservation“). Entsprechend garantiert RADAR-BB weder die dauerhafte Nutzbarkeit noch die Interpretierbarkeit der in einem Datenpaket enthaltenen Daten, da diese von der Verfügbarkeit der von den Datengebenden gewählten Datenformate und entsprechender Programme zu deren Interpretation abhängen.
  5. Die Haftung der Universität Potsdam für Schäden, die den Datengeber*innen in Zusammenhang mit der Nutzung von RADAR-BB entstehen, ist auf grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Universität haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch Nutzende oder Dritte entstehen.

Kosten

Die Universität Potsdam stellt Datengebenden im Rahmen des bereitgestellten Speicherkontingents für die Nutzung von RADAR-BB keine Kosten in Rechnung.

Löschung und Rechtsnachfolge

Die Löschung eingestellter Datensätze durch Datengebende ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmenfällen (z.B. fehlerhafte Dateien, rechtliche Gründe) können Daten nach Rücksprache mit uns zurückgezogen werden. Die entsprechenden Metadaten werden jedoch weiterhin öffentlich nachgewiesen und die für den Datensatz vergebene DOI löst weiterhin auf den entsprechenden Eintrag in RADAR-BB auf. Dieser Eintrag wird um einen Hinweis auf den Rückzug der Daten ergänzt.

Datensätze mit einer spezifizierten Aufbewahrungszeit werden nach dem Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht direkt gelöscht. Zunächst werden vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Nachrichten an die zum Datensatz hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse verschickt. Soll die Aufbewahrungsfrist nicht verlängert werden oder erfolgt keine Reaktion durch die Datengeber*innen, werden die Daten dem Universitätsarchiv zur Übernahme angeboten. Lehnt dieses die Übernahme ab, werden die Datensätze endgültig gelöscht.

Im Fall einer Rechtsnachfolge an Datenpaketen haben die Datengeber*innen die Universität Potsdam zu informieren und die Nachfolger*innen zu benennen. Ist insbesondere in folgenden Fällen

    (a) Ableben der Datengeber*innen oder

    (b) Schließung des datengebenden Instituts/Bereichs oder

    (c) Nicht-Nachvollziehbarkeit des Verbleibs der Datengeber*innen

eine Rechtsnachfolge nicht mehr einwandfrei nachvollziehbar, so nimmt die Universität Potsdam die Rechte an den archivierten Datenpaketen treuhänderisch wahr.

Universität Potsdam
September 2025