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Ethische Aspekte im FDM

Wissenschaftler*innen müssen in ihrer Forschung neben rechtlichen auch ethische Rahmenbedingungen beachten.

Die Regeln der Forschungsethik sollen verhindern, dass durch die Forschung selbst oder durch die Verwendung ihrer Ergebnisse Schäden an Menschen und der belebten und unbelebten Natur verursacht werden. Forschende sind daher dazu verpflichtet, die Auswirkungen ihrer Forschung stets kritisch zu prüfen. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Tierversuche. Aber auch bei der Arbeit mit vulnerablen Gruppen (z.B. in Interviews) ist zwischen dem Forschungsinteresse und z.B. der Gefahr einer Re-Traumatisierung genau abzuwägen.
Die Ethikkommissionen der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Fachgesellschaften unterstützen Wissenschaftler*innen als Beratungseinrichtungen und bestätigen über die Vergabe von Ethikvoten ein forschungsethisch korrektes Vorgehen gegenüber Forschungspartner*innen, Fördergebern und Publikationsorganen.

Die Gute Wissenschaftliche Praxis regelt den fairen Umgang mit anderen Forschenden und explizit auch mit Forschungsdaten in der Wissenschaft. Es handelt sich um Standards, die das Wissenschaftssystem für sich selbst festlegt und als verbindlich setzt. Ein zentrales Beispiel sind die DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die von allen Wissenschaftseinrichtungen rechtsverbindlich in eigenen Satzungen Leitlinien etc. umgesetzt wurden.
Verstöße gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis können durch ebenfalls konsensual festgelegte Leitlinien zum Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten sanktioniert werden. Zuständig für entsprechende Verfahren sind die Ombudspersonen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. das zentrale Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland.

Forschungsethische Vorgaben und die Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis adressieren – ebenso wie rechtlichen Anforderungen – eine normative Ebene an Maßstäben und Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten. Bei manchen Aspekten, wie zum Beispiel bei der Achtung der Privatsphäre oder des geistigen Eigentums, gibt es Überschneidungen zwischen Recht und Ethik.
Dennoch ist wichtig zu unterscheiden: Rechtliche Anforderungen beziehen sich auf obligatorische, hoheitlich durchsetzbare, gesetzliche Bestimmungen für die Verarbeitung von Forschungsdaten und zielen auf die Legalität des Umgangs mit Daten ab. Demgegenüber adressieren ethische Anforderungen überobligatorische Werte wie Fairness oder Nachhaltigkeit und haben Akzeptanz, Vertrauen und die gesellschaftliche Legitimität der Datenverarbeitung zum Ziel.
Für die Forschungspraxis bedeutet dies, dass ethische Anforderungen häufig nicht im eigentlichen Sinne justiziabel sind. Allerdings kann wissenschaftliches Fehlverhalten sehr wohl durch Sanktionen innerhalb des Wissenschaftssystems geahndet werden.

Die Verantwortung für die Kenntnis und Einhaltung der forschungsethischen Vorgaben und der Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis im Umgang mit Forschungsdaten liegt bei den Forschenden. Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie hierbei durch grundlegende Informationen zu den verschiedenen Bereichen unterstützen. Für eine persönliche Beratung können Sie sich zudem jederzeit an die Mitarbeiter*innen im Forschungsdatenmanagement Ihrer Hochschule wenden.

Relevante Leitlinien
  • ALLEA: The European Code of Conduct for Research Integrity:   Link   |   Download
  • DFG: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) / Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct:   Link Kodex   |   Download Kodex
Literatur und Links