
Recht und Ethik im FDM

Rechtliche Aspekte im FDM: Kooperationsrecht
Sind an einem Forschungsprojekt mehrere Personen oder Institutionen beteiligt, stellen sich verschiedene Fragen, bspw. wem gemeinsam geschaffene urheberrechtliche Werke gehören, oder wer für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
Eine zentrale und nachweisbare Planung des Forschungsdatenmanagements ist in solchen Fällen elementar.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einen Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis herausgegeben, der als Grundlage für vertrauenswürdige Forschung dient. Der DFG-Kodex beinhaltet mehrere Richtlinien, die sich auf die Nutzung von Daten im Forschungsprozess beziehen. Richtlinie 10 („Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen“) betont die Notwendigkeit, dokumentierte Vereinbarungen über Nutzungsrechte für Daten und Ergebnisse, die im Rahmen eines Forschungsprojekts generiert werden, zu treffen: Klare Vereinbarungen über die Datennutzung beugen Konflikten vor und ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit in der Forschung.
Relevante Rechtstexte
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz; UrhG)